Die Berücksichtigung von Privataufwendungen bei der Ermittlung der Einkünfte ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn vom Gesetz ausdrücklich zugelassen, etwa als Sonderausgaben (vgl. ) oder außergewöhnliche Belastungen (vgl. ).In der steuerlichen Praxis gibt es in Zusammenhang mit sogenannten gemischten Aufwendungen immer wieder Streitigkeiten mit dem Finanzamt. |
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Beispiel: Frau Brandneu organisiert zu ihrem 40. Geburtstag eine Betriebsfeier, zu der sie ihre Angestellten samt Partnerin/Partner eingelädt. Essen, Trinken und Programm sind kostenlos. Kann Frau Brandneu die Ausgaben von ca. 28.000 € als Betriebsausgaben der Firma behandeln? |
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| Antwort: Hier finden Sie die Antwort auf die Fragestellung. |
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