| Steuerfreie Einnahmen werden systematisch unterschieden in Einnahmen, die von vornherein nicht steuerbar sind, weil sie unter keine Einkunftsart fallen (vgl. Kapitel nicht steuerbare Einnahmen), und steuerbare Einnahmen, die steuerbefreit sind. Diese Unterscheidung werden Sie auch im Umsatzsteuerrecht kennen lernen. Steuerbare Einnahmen unterliegen nicht zwangsläufig der Einkommensteuer. Der Gesetzgeber hat einen umfangreichen Katalog steuerfreier Einnahmen geschaffen ( ). Hierunter fallen etwa 70 Fälle überwiegend wirtschafts-, sozial- oder kulturpolitischer Art. Zu den steuerfreien Einnahmen gehören nach 3 des Einkommensteuergesetzes auszugsweise:
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