1. Die Rechtsgrundlagen der Einkommensteuer heißen |
EStG, EStDV, LStDV. |
| 2. Folgende besonderen Erhebungs- formen der ESt gibt es: |
Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Zinsabschlag. |
3. Zum EStG sind folgende Verwaltungsvorschriften ergangen: |
Einkommensteuerrichtlinien und Lohnsteuerrichtlinien. |
| 4. Man kann den Abzug von Kapitalertragsteuern beeinflussen, indem man |
einen Freistellungsauftrag bei der Bank hinterlegt. |