|
Nein, Frau Brandneu kann den Namen ihrer Unternehmung auch eintragen lassen, wenn sie keine Kauffrau ist. Auch die Geschäftsbezeichnung von nichtkaufmännischen Unternehmungen sind schutzfähig. Es kommt lediglich darauf an, dass der Name die Voraussetzungen des MarkenG erfüllt. |
![]() | ||||||
![]() |
![]() |
![]() |