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Frau Brandneu muss ihre Geschäftsbezeichnung nicht unbedingt eintragen lassen, um den Schutz des MarkenG zu erlangen. Sofern ihre Geschäftsbezeichnung bereits Verkehrsgeltung erlangt hat, kann ihr unter Umständen der Schutz des MarkenG bereits zustehen, unter Umständen aber lediglich in Bezug auf ihre Branche und auf einen regionalen Bereich beschränkt. |
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