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| Diese Art des Vertriebs unterliegt grundsätzlich den Vorschriften über die Haustürgeschäfte. Ja Nein |
| Den VerbraucherInnen können bezüglich der Kaufverträge grundsätzlich Widerrufs- und Rückgaberechte zustehen. Ja Nein |
| Frau Kurz muss die Fahrgäste in jedem Fall auf ihr Widerrufsrecht hinweisen. Ja Nein |
Wenn Frau Kurz T-Shirts in der Straßenbahn verkauft, so unterliegt diese Art des Vertriebs grundsätzlich den Vorschriften über die Haustürgeschäfte. Daher können den VerbraucherInnen bezüglich der Kaufverträge grundsätzlich Widerrufs- und Rückgaberechte zustehen. Sie muss jedoch nur unter Umständen die Fahrgäste auch auf ihr Widerrufsrecht hinweisen. |