| Verträge sind Ausdruck der Privatautonomie und damit grundsätzlich frei aushandelbar. Jede Person hat die Freiheit zu entscheiden, ob ein Vertrag geschlossen werden soll und mit welchem Inhalt. | |
| Vertragsschluss Der Vertragsschluss erfolgt häufig mündlich, indem sich VertragspartnerInnen darüber einigen, was zwischen ihnen rechtsverbindlich gelten soll = Rechtsgeschäft. Die auf das Ziel, den Vertrag zustande zu bringen, gerichtete Erklärung jedes Vertragspartners = Willenserklärung. | |
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Hierzu muss nicht unbedingt gesprochen oder geschrieben werden, schlüssiges Verhalten kann für einen Vertragsschluss genügen. | ||||