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In Lektion 2 haben Sie die Unterscheidung zwischen Grundkosten und kalkulatorischen
Kosten kennengelernt. Kosten kann man außerdem einteilen in primäre Kosten
und sekundäre Kosten. Die primären Kosten werden aus
übernommen, mit Ausnahme der kalkulatorischen Kosten, die in der Kostenrechnung errechnet werden. Die sekundären Kosten werden ebenfalls in der Kostenrechnung ermittelt. Wie die primären Kosten in der Kostenrechnung erfasst bzw. wie die kalkulatorischen
Kosten berechnet werden, lernen Sie in dieser und in der nächsten Lektion.
Wie die sekundären Kosten ermittelt werden, erlernen Sie in der Kostenstellenrechnung
und Kostenträgerrechnung. |
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Früher hat man Kostenarten nach den Produktionsfaktoren
unterschieden: Arbeitskosten, Materialkosten, Anlagekosten, Kapitalkosten,
Fremdleistungskosten, Steuern/Gebühren/Beiträge. Im Handelsunternehmen
hat man die Kostenarten nach Arbeitsabläufen und Zurechenbarkeit zu
Kostenträgern (Produkten) eingeteilt. Nach neueren Ansätzen der Kostenrechnung ordnet man die Kostenarten Bereichen zu, die unter einheitlicher personeller Verantwortung (Kostenstellen) stehen. |