Kostenträgerblatt BAB II

Frau Brandneu verteilt ihre Kosten auf ihre beiden Erzeugnisse A und B. Sie stellt fest, dass das Fertigungsmaterial für Erzeugnis A 81 000 € und für Erzeugnis B 54 000 € kostete. Zu diesen kann sie den 50% Materialgemeinkostenzuschlag von 40 500 € und 27 000 € errechnen.
die Fertigungslöhne für Erzeugnis A betragen 144 000 €, für Erzeugnis B 96 000 €. Die beiden 110%igen Fertigungsgemeinkostenzuschläge von 158 000 € und 105 600 € erhöhen die Fertigungskosten auf 302 400 € und 201 600 €.
Die Herstellungskosten für Erzeugnis A betragen nun 432 900 €, die für Erzeugnis B 286 600 €.
Frau Brandneu errechnet nun zu beiden Beträgen den 15%igen Verwaltungsgemeinkostenzuschlag und den 6%igen Vertriebsgemeinkostenzuschlag.
Schließlich betragen die Selbstkosten für Erzeugnis A 523 809 €, die für Erzeugnis B 346 786 €, was sich zu den Selbstkosten des Umsatzes von 870 595 € addiert.