In diesem Kapitel erfahren Sie, wie Sie einen Tag der offenen Tür für Ihren Markteintritt vorbereiten können. Unternehmens-
kooperationen

 

Unternehmenskooperationen

Um an der Schnelligkeit des Marktgeschehen teilnehmen zu können und dabei wettbewerbsfähig zu bleiben, gibt es die Möglichkeit der Kooperation mit anderen Unternehmen. Dabei gibt es verschiedene Formen und Ausprägungen der Zusammenarbeit. Sie reicht von losen informellen Treffen (Erfahrungsaustausch) über virtuelle Netzwerke (loser UnternehmerInnen-Verbund) bis hin zur Gründung einer eigenen Rechtsform (wie z.B. einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts - kurz GdbR genannt, GmbH, Verein), oder einem Franchisesystem.

Mögliche Vorteile einer Unternehmenskooperation sind:

Informations- und Erfahrungsaustausch

Gemeinsamer Einkauf bei Lieferanten

Gemeinsame Durchführung von größeren Projekten

Gemeinsame Weiterbildung von Mitarbeitern

Gemeinsame Werbung

Kosteneinsparungen

Besserer Kundenservice

Steigerung der Produktivität

Bessere Marktposition, durch breiteres und attraktiveres Angebot

Leichtere Anpassung an geänderte Marktanforderungen

Erschließung neuer Märkte

Bitte beachten Sie, dass Kooperationen nicht ohne weiteres zum unternehmerischen, d.h. gewinnbringenden Erfolg führen. Hierzu bedarf es guter Vorbereitung und klarer und somit auch schriftlicher Vereinbarungen. KooperationspartnerInnen, die diese nicht beachten, sollten mit Sanktionen bedacht werden können, wie z.B. Ausschluss aus der Kooperation.

Mögliche Risiken einer Unternehmenskooperation sind:

Verlust der unternehmerischen Unabhängigkeit

Bei schlechter Planung Zeitverlust durch lange Abstimmungsprozesse

Teilung des firmeneigenen Know-Hows

Haftungsübernahme für Kooperationspartner

Übernahmeversuche von vermeintlichen Partnern

Empfehlungen für die Kooperation mit anderen Unternehmen

Klare Vereinbarungen treffen über Zielvorstellungen, Erwartungen, Nutzen, Einnahmen, Ausgaben und praktische Zusammenarbeit.

Für die Kooperationsvereinbarungen ist eine Moderation von außen hilfreich.

Ein Kooperationsvertrag sollte u.a. folgende Punkte beinhalten: Zweck und Nutzen der Kooperation, Beginn und Dauer, Einlagen, Projektleitung, Haftungen, Herbeiführung von Beschlüssen, Verteilung des Gewinns oder des Verlusts, Informations- und Kontrollrecht, Ausscheiden eines Kooperationspartners, Auftritt gegenüber Kunden, Schlichtungsvereinbarung bei Kontroversen.

Wie für das eigene Unternehmen sollte auch für die Kooperation für jedes neue Geschäftsjahr ein Aktionsplan sowie ein Finanzplan erstellt werden.

Bei durchzuführenden Projekten ist eine detaillierte Beschreibung des Projektablaufs (Pflichtenheft) zu erstellen.

Angebotsabgabe und Auftragsvergabe an Kunden sollten schriftlich erstellt werden.

Bei Auftragsvergabe innerhalb der Kooperation wird ebenfalls ein schriftlicher Auftrag erteilt. Dieser enthält u.a. Auftragsbeschreibung, Auftragnehmer, Beginn und Ende des Auftrags, Honorarvergütung, Berichtserstattung, Dokumentation, Maßnahmen bei Verzug, Maßnahmen bei Mängeln.

Wie können Sie Kooperationspartner finden?

Die meisten Kooperationen kommen zwischen bereits bekannten Geschäftspartnerinnen und -partnern zustande. Wenn Sie eine Existenzgründerin oder Jungunternehmerin sind und noch keine Kontakte zu potentiellen KooperationspartnerInnen haben, so finden Sie entsprechende Angebote über das Internet in sogenannten Kooperationsbörsen. Wie z.B. über die Industrie- und Handelskammern (IHK), die Handwerkskammern sowie über Suchmaschinen. Mit dem Suchbegriff "Kooperationsbörse" erhalten Sie unzählige Angebote.

Vorbereitung einer Kooperation

Bevor Sie Kontakt zu potentiellen KooperationspartnerInnen aufnehmen, sollten Sie sich im Vorfeld eigene Gedanken machen, wie z.B. über:

Welche Ziele wollen Sie mit der Kooperation erreichen?

Welche Aufgaben können durch eine Kooperation ausgeführt werden?

Welche Vorteile und Nachteile erhalten Sie durch eine Kooperation?

Welche Vorteile und Nachteile erlangen die KooperationspartnerInnen?

Welchen finanziellen Vorteil wollen Sie durch eine Kooperation erreichen?

Was ist Ihr eigener Beitrag in einer Kooperation?

Welche Eigenschaften und Mittel soll die KooperationspartnerIn einbringen?

Welche Funktionen sollen die KooperationspartnerInnen erfüllen?

Welche Funktionen haben Sie dabei?

Wer übernimmt welche Verantwortung und Haftung?

Welche Regeln müssen für die geplante Kooperation aufgestellt werden?

Projektmanagement bei Kooperationen

Wie bei allen komplexen Vorgängen ist auch bei einer Kooperation Projektmanagement sehr nützlich, wenn nicht sogar unerlässlich. Lassen Sie sich durch die weiter unten genannten 5 Phasen eines Projektes inspirieren, um Ihre gewünschte Kooperation zielorientiert zu strukturieren und durchzuführen.

Vereinbaren Sie Spielregeln, wie eine effiziente und zielorientierte Gesprächsführung durchgeführt werden kann. Ein Leitfaden, wie bei Konflikten vorgegangen wird, rundet die Vereinbarungen in einer Kooperation ab.

5 Phasen bei der Durchführung von Kooperationen


Phase 1: Zielsetzung

Ziele definieren

Ziele schriftlich formulieren

Machbarkeitsanalyse

Risikoanalyse

Phase 2: Planung

Aufgaben planen

Reihenfolge der Aufgaben planen

Meilensteine/Checkpunkte definieren

Zeit und Kosten abschätzen

Konfliktpotential erkennen und Maßnahmenplan ausarbeiten

Aufgabenplan schriftlich formulieren

Phase 3: Organisation

Kooperationsmanager benennen

Verantwortungen klären

Schnittstellen aufzeigen

Kooperationsteam zusammenstellen

Rollen klären

Vereinbarungen treffen

Phase 4: Steuerung

Kontrollinstrumente definieren und etablieren

Arbeitspakete durchführen

Protokolle schreiben

Planung aktualisieren bei Abweichung

Phase 5: Abschluss

Auftragsergebnis liefern

Abnahme durch Auftraggeber

Bei Mängeln nachbessern

Projektdokumentation

Abschlussbericht

Projektrückschau

Franchising

Ein Weg, eine gute Geschäftsidee rasch zu verbreiten und davon zu profitieren, ist das Franchising. Das Führen eines Franchisebetriebs gilt als eine sehr zukunftsfähige Methode der Selbstständigkeit und ist eine Kooperationsform mit wachsender Tendenz. Der Vorteil ist, dass Sie als FranchisenehmerIn eine erprobte Geschäftsidee übernehmen können. Zu den bekanntesten Franchisesystemen gehören, z.B. Mc Donald's, Pizza Hut, OBI, Portas, Photo Phorst, Sunpoint. Allen gemeinsam ist, dass die Namen einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen und somit von Kunden besser und schneller wahrgenommen werden.

Bei einem Franchise-System verkauft die Franchise-GeberIn ein fertiges Unternehmens-System. Die Franchise-NehmerIn erhält Unterstützung in Form eines fertigen Businesskonzeptes, eines Unternehmensnamens und Logos, eines Systemhandbuchs für die Verfahrens- und Handlungsanweisungen sowie Trainingsmaßnahmen zur Einarbeitung.

Ein gut entwickeltes Franchisesystem unterstützt die Franchise-NehmerInnen mit einer Systemzentrale die z.B. den Wareneinkauf, das Marketing, die Personalentwicklung oder das Controlling übernimmt. Weiter sollte die Zentrale sich um die Aktualisierung und Weiterentwicklung des Franchise-Systems kümmern.

Die Franchise-Nehmerin zahlt eine Gebühr für die Übernahme des Franchisevertrags. Für die Systemzentralleistungen ist dann eine laufende Gebühr, die meist am Umsatz gekoppelt ist, zu entrichten. Damit Sie sich einen ersten Eindruck über den Alltag eines Franchiseunternehmens machen können, sollten Sie bestehende Franchise-NehmerInnen besuchen und befragen können. Verwehrt Ihnen die Franchise-GeberIn einen solchen Einblick, ist größte Vorsicht geboten.

Bevor Sie jedoch Verpflichtungen eingehen, prüfen Sie das Franchisekonzept sorgfältig. Zu den üblichen Fragestellungen bei einer Existenzgründung, die Sie in den Lektionen Orientierung und Konzeption gefunden haben, sollten Sie unter anderem folgende Punkte prüfen:

Welche Leistungen sind in der Einstiegsgebühr und der laufenden Gebühr enthalten?

Welches Image hat das Franchiseunternehmen?

Ist ein detailliertes Systemhandbuch zur Betriebsführung vorhanden?

Ist die Ertragsvorschau der Franchise-GeberIn realistisch?

Wieviel Franchise-NehmerInnen hat das System?

Gibt es Referenzen?

An welche Leitsätze hält sich die Franchise-GeberIn?

Wie lange läuft der Vertrag?

Welche Möglichkeit der Verlängerung haben Sie?

Was müssen Sie bei Kündigung des Vertrages beachten?

Besteht bei Kündigung ein Wettbewerbsverbot?

u.v.m.

Bevor Sie einen Franchise-Vertrag unterschreiben, sollten Sie in jedem Fall eine professionelle Unternehmens-, Steuer- und Rechtsberatung in Anspruch nehmen, damit der Start in die Selbstständigkeit ein wirtschaftlicher Erfolg für Sie wird.

Kooperationen und das Kartellrecht

Bei allen Unternehmen und Kooperationen gilt, dass diese sich an das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) halten müssen. Dies bedeutet vor allem, dass keine Absprachen getroffen werden können, die z.B. Preisbildung, Gebietsabsprachen, Wettbewerbsverbote und sonstige Wettbewerbsbeschränkungen betreffen. Weitere Informationen erhalten Sie z.B. beim Bundeskartellamt.


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